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Nachrichten -
Breitband
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Freitag, den 03. September 2010 um 18:02 Uhr |
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Die englische Sängerin Sarah Brightman hat sich im Streit um Videos mit ihren Songs auf YouTube erfolgreich gegen die Google-Tochter durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg verbot am Freitag YouTube, urheberrechtlich geschützte Stücke der Sopranistin online zu verbreiten. Außerdem sprach das Gericht der Britin einen Schadensersatz zu.
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