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Nachrichten Medien und TV-Programm Gegenwind für Haushaltsabgabe - Kritik der Autovermieter
Gegenwind für Haushaltsabgabe - Kritik der Autovermieter PDF Drucken E-Mail
Nachrichten - Medien
Mittwoch, den 28. Juli 2010 um 12:05 Uhr

radio_jvcDer Bundesverband der Autovermieter Deutschlands  (BAV) hat das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisiert und in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten im Juni  eine Änderung beschlossen. Kernpunkt der Reform ist die Abkehr von einer bisher geräteabhängigen Abgabe hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag. Künftig soll ungeachtet der Anzahl und der Art der zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkempfangsgeräte für jeden Haushalt ein monatlicher Beitrag von 17,98 Euro und für jede Betriebsstätte eine nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelte Gebühr anfallen.

 

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Der BAV begrüßte am Mittwoch sowohl eine Reform des Systems zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die Einführung eines geräteunabhängigen Beitrags im Grundsatz. Zugleich bemängelte er jedoch, dass die zur Umsetzung dieser Reform bislang veröffentlichten Eckpunkte in Teilen nicht hinreichend durchdacht seien.

gez_logoDies gelte insbesondere für die Einführung eines Rundfunkbeitrags von 5,99 Euro für jedes nicht privat genutzte Fahrzeug. Das Gebührenaufkommen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beträgt aktuell knapp 7,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Nach den Berechnungen des BAV würde ein Rundfunkbeitrag für jedes nicht privat genutzte Auto zu einem Mehraufkommen von mindestens 1,2 Milliarden Euro pro Jahr führen. Ein solches Mehraufkommen würde das verfassungsrechtliche Gebot verletzen, wonach bei einer Reform der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Ertragsneutralität des neuen Abgabenmodells gewahrt bleiben muss, hieß es.

Die Einführung einer Rundfunkgebühr pro Fahrzeug käme zudem letztlich einer geräteabhängigen Rundfunkgebühr gleich, die durch die Reform eigentlich abgeschafft werden soll. Außerdem stünde sie nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses habe entschieden, dass Abgaben verfassungsrechtlich unzulässig sind, wenn deren Eintreibung nicht hinreichend gesichert ist. Berechnungen des BAV zeigten, dass schon unter dem gegenwärtigen System ein sehr großer Teil der Rundfunkgebühren, die für gewerbliche genutzte Fahrzeuge fällig sind, tatsächlich nicht eingetrieben würden.

Ein ausführliches Positionspapier des BAV zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsmodells sowie zu den oben genannten Berechnungen ist im Internet an dieser Stelle abrufbar.