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Nachrichten Wirtschaft und Börse Raubkopien: RapidShare gewinnt Prozess gegen Filmvertrieb Capelight
Raubkopien: RapidShare gewinnt Prozess gegen Filmvertrieb Capelight PDF Drucken E-Mail
Nachrichten - Wirtschaft
Donnerstag, den 22. Juli 2010 um 15:02 Uhr

rapidshareDer umstrittene schweizerische Hoster RapidShare hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf nach eigenen Angaben ein weiteres Berufungsverfahren gegen den Filmvertreiber Capelight Pictures gewonnen.

Gegenstand des Streits war die Frage, ob der Internet-Provider alles Zumutbare unternommen habe, um gegen die rechtswidrige Verbreitung des Spielfilms "Inside a Skinhead" auf seinen Servern vorzugehen. Die Richter bejahten dies laut Mitteilung rapidshaream Donnerstag (Aktenzeichen: I-20 U 8/10). RapidShare hatte zuvor gegen eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf im vergangenen Jahr Berufung eingelegt.

Im April war der in Cham ansässige Anbieter bereits in einem anderen Berufungsverfahren gegen Capelight erfolgreich. Damals lag die Besonderheit vor, dass die Filmtitel aus beschreibenden Begriffen der englischen Sprache, wie "Insomnia" oder "The Fall" bestanden, sodass der Einsatz eines Wortfilters bereits wegen der hohen Anzahl von möglichen Fehltreffern ausschied.

Im aktuell entschiedenen Verfahren beinhaltete der Dateiname wiederum den vollständigen Filmtitel, der allerdings anders als im zuvor entschiedenen Verfahren nicht allein aus beschreibenden Begriffen bestand. Das Gericht bestätigte nach Angaben von Rapidshare, dass auch in einem solchen Fall der Einsatz eines Wortfilters nicht geschuldet sei, da hierdurch das rechtmäßige Speichern von Privatkopien verhindert werde. Das Speichern urheberrechtlich geschützter Werke unter Verwendung ihres eindeutigen Werktitels sei bei Privatkopien zulässig, sodass ein Wortfilter auch zur Löschung rechtmäßiger Privatkopien führe.

 

Rapidshare hat verstärkt mit juristischen Schwierigkeiten zu kämpfen

Die Frage, ob der Hoster die Möglichkeit und damit die Verpflichtung hat, eine Verbreitung von Download-Links über Linksammlungen zu verhindern, verneinte das Gericht. Das Urteil sei ein "weiterer Schritt in die richtige Richtung", freute sich denn auch RapidShare-Rechtsanwalt Daniel Raimer. Die früher übliche Praxis von Rechteinhabern, das Unternehmen "unter Verkennung der Realitäten und Missachtung des Geschäftsmodells auf gut Glück zu verklagen" gehe nicht mehr auf. Der neue Geschäftsführer Christian Schmid hofft, dass wegen des Kostenerstattungsanspruches Rechteinhaber in Zukunft genauer überlegen, ob sie prozessieren wollen.

Rapidshare hatte zuletzt verstärkt mit juristischen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Hauptvorwurf der Medienindustrie lautet, dass Rapidshare als eine Art Verteilstation für Raubkopien agiert. Der Hoster verweist dagegen darauf, lediglich Speicherplatz zur Verfügung zu stellen und für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer nicht verantwortlich sein zu können. In der realen Welt ist dies so: So kann beispielsweise die Post nicht für Inhalte der von ihr transportieren Briefe oder Pakete zur Rechenschaft gezogen werden.